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Der technologische Fortschritt wirkt sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit aus. Durch die hohe Effizienz moderner LED-Beleuchtung ergeben sich kurze Amortisationszeiten, die Investitionen planbar und kalkulierbar machen. Zusätzlich unterstützt der Staat den Umstieg auf energieeffiziente Beleuchtung durch attraktive Förderprogramme. Diese senken die Investitionskosten spürbar und beschleunigen die Amortisation

FÖRDERUNGEN

Der Staat unterstützt den Umstieg auf energieeffiziente Beleuchtung durch zwei attraktive Förderprogramme. Diese senken die Investitionskosten spürbar und beschleunigen die Amortisation. 

BAFA

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BMWK

Wer wird gefördert? 

  • Alle Investoren wie Hauseigentümer,  Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter

  • Unternehmen

  • gemeinnützige Organisationen

  • Kommunen und Länder

  • Contractoren

 

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.

  • Projekte in NICHT-Wohngebäuden (NWG).

  • Alten- und Pflegeheime sind durch das GEG ein Sonderfall und sollten individuell mit dem Energieeffizienzexperten besprochen werden.

  • Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.

 

Förderhöhe

  • Zuschüsse von 15%

Voraussetzungen

  • Zuschüsse von 15%

  • Vor Beantragung der Förderung ein Liefervertrag zwischen dem Antragsteller und seinem Zulieferer

  • In das Projekt muss ein Effizienzexperte eingebunden werden.

  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro (netto) betragen.

  • Die Leuchtenlichtausbeute im Gesamtsystem muss mindestens 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten und/oder 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen betragen.

  • Der Lichtstromerhalt muss für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen

Wer wird gefördert? 

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind

  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind

  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen

  • Im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen

  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen

  • Contractoren

 

Was wird gefördert?

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

  • Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung

  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

  • Für die Beleuchtung von Sportanlagen gilt ab 1. Februar 2025 die korrelierte Farbtemperatur 3.000 Kelvin (zuvor maximal 4.000 Kelvin).

 

Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent nachgewiesen.

 

Förderhöhe

  • Zuschüsse von 20% bis 40%

  • Zusätzliche Zuschüsse von 15 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus den Braunkohlerevieren

  • Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro

  • Kommunaler Zusammenschluss möglich

Voraussetzungen

  • Mindestbetrag Projektgröße Innenbeleuchtung: 40.000€

  • Mindestbetrag Projektgröße für finanzschwache Kommunen und Auftragssteller in definierten Braunkohlerevieren: 25.000€

Vereinbaren Sie mit uns gerne einen unverbindlichen ersten Termin, wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung

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